Die Homepage
/
Dienstleistungen
/

ZUSAMMENFASSUNG DER BESTEUERUNG IN DEN VAE

ZUSAMMENFASSUNG DER BESTEUERUNG IN DEN VAE

Wichtiger Hinweis: Die VAE erheben keine Steuern auf Privatpersonen.

Um ein besseres Verständnis des Steuersystems in den VAE zu ermöglichen, haben wir alle wichtigen Punkte und die neuesten Aktualisierungen zusammengefasst.

Wichtige steuerliche Punkte, die Expats und Investoren berücksichtigen sollten

  • Steuerfreies Einkommen: Dubai positioniert sich als steuerfreier Hafen und erhebt weder Einkommensteuer noch Kapital­ertrag­steuer oder Erbschaft­steuer. Das bedeutet, dass Einkünfte aus Beschäftigung, Investitionen oder Immobilienverkäufen nicht besteuert werden, sodass Investoren ihre Gewinne behalten und vervielfachen können.
  • Körperschaftsteuer (für gewerbliche Unternehmen): 9 %, gültig nur für große Unternehmen mit Gewinnen von über 375 000 AED (102,000 $) pro Jahr.
  • Mehrwertsteuer (MwSt.): Seit Januar 2018 erheben die VAE auf die meisten Waren und Dienstleistungen eine Mehrwertsteuer von 5 %. Verkäufe und Vermietungen von Wohnimmobilien sind jedoch generell von der MwSt. befreit, während gewerbliche Immobilien dieser unterliegen.
  • Verbrauchsteuer: Eine indirekte Steuer auf bestimmte Güter, die in der Regel der Gesundheit oder der Umwelt schaden. Dazu gehören Tabakwaren, kohlensäurehaltige Getränke, Energy-Drinks usw.
  • Weitere Steuerarten: z. B. Steuern auf Zweigstellen ausländischer Banken oder Abgaben in touristischen Einrichtungen.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Die VAE haben mit zahlreichen Ländern DBA abgeschlossen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Auswanderer sollten diese Abkommen prüfen, um ihre Steuerpflichten sowohl in den VAE als auch im Heimatland zu verstehen. Derzeit bestehen 142 Abkommen, die Investitionen im Ausland vor Doppelbesteuerung schützen.

Steuerliche Aspekte im Zusammenhang mit Immobilien
Unsere Kunden – Investoren in Gewerbe- und Wohnimmobilien – finden Informationen zur Besteuerung in den VAE besonders nützlich. Daher stellen wir sie hier detailliert dar.Niedrigste Körperschaftsteuer in VAE

Einkommensteuer
Die VAE erheben keine Einkommensteuer auf Privatpersonen. Gleiches gilt für Eigentümer von Wohnimmobilien.

Steuerliche Vorteile für Immobilieneigentümer
Der Besitz von Immobilien in den VAE bietet Investoren zahlreiche Vorteile, ähnlich denen der Staatsbürger.

In Dubai fallen weder direkte Grundsteuern beim Kauf noch jährliche Steuern, Kapital­ertrag­steuern oder Steuern auf Mieterträge an. Das ermöglicht, erzielte Einnahmen schneller anzusparen und zu vervielfachen.

Häufig gestellte Fragen unserer Kunden

  • Welche Steuern fallen beim Kauf oder Verkauf von Immobilien in Dubai an?
  • Welche Steuern gelten bei der Vermietung einer Wohnung in Dubai bzw. den VAE?
  • Müssen wir Steuern zahlen, wenn wir eine Immobilie vermieten oder verkaufen?
  • Sollte ich Unternehmer werden oder eine Firma gründen, um die notwendigen Steuern bezahlen zu können?
  • Wie kann ich Gesetzesverstöße und hohe Bußgelder in Zukunft vermeiden?

Diese Fragen stellen häufig Personen, die nach Dubai ziehen wollen oder bereits umgezogen sind.

Immobilien können eine zusätzliche Einkommensquelle oder sogar die Hauptquelle des Einkommens sein. Jeder interessiert sich für die steuerlichen Regeln im eigenen Wohnsitzland und in den VAE. Entscheidend ist zunächst die Art des Einkommens: Handelt es sich um Einkünfte aus Vermietung oder Verkauf? Wie viele Objekte generieren den Umsatz? Ab wann fließt das Einkommen? Um welche Objektart handelt es sich – gewerblich oder wohnwirtschaftlich? Ist es Kurzzeit- oder Langzeitmiete? All diese Faktoren beeinflussen die Besteuerung in den VAE.

Besteuerung nach Wohnsitz
Steuerlicher Wohnsitz

Eine Person wird nach den Regeln des Landes, in dem sie sich aufhält, steuerpflichtig. Der Status gilt in der Regel nach einem Mindestaufenthalt (z. B. 183 Tage). Jedes Land definiert eigene Fristen, wie lange sich ein Steuerresident außerhalb seines Heimatstaates aufhalten darf.

Währungswohnsitz
Der Währungswohnsitz richtet sich nach Devisenrecht. Wer in den VAE Immobilien vermietet oder verkauft, sollte die Devisenvorschriften seines Heimatlandes prüfen und ob dieses Land Finanztransaktionen mit den VAE austauscht. Aktuell sind 142 Länder daran beteiligt; ist das eigene Land darunter, empfiehlt sich die ordnungsgemäße Steuererklärung.

Häufige Praxisfälle

  • Eigentümer mit UAE-Aufenthaltstitel und lokalem Bankkonto: Mieteinnahmen in den VAE sind für die Privatperson steuerfrei.

Wie vermeidet man Bußgelder und Steuerverstöße?

  • Nichtansässige: Um Verstöße gegen Steuer- und Devisengesetze des Heimatlandes zu vermeiden, empfiehlt sich die Übergabe des Immobilienmanagements an ein lokales (lizenziertes) Unternehmen. Erhält das Unternehmen die Mieteinnahmen und zahlt anschließend Dividenden aus, ändert sich die Einkommensart und es entstehen keine rückführungspflichtigen Devisenerlöse.
  • Ansässige: Erlangt der Eigentümer den Steuerstatus in den VAE, verliert er ihn gewöhnlich im Heimatland, sodass dort kein Steueranspruch auf Miet- oder Verkaufseinkünfte entsteht. Wichtig ist, einmalige Veräußerungsgewinne von regelmäßigem, unternehmerisch geprägtem Einkommen zu trennen.

Steuern oder Gebühren?

Viele verwechseln in den VAE Steuern mit Gebühren. Gebühren sind keine Steuern. Beispiele:

Gebühr Höhe / Bemerkung
DLD-Gebühr 4 % des Kaufpreises, meist vom Käufer getragen
Eintragung des Eigentums feste Grundbuchgebühr
Hypothekenregistrierung 0,25 % des Darlehensbetrags + Verwaltungsgebühr
Maklerprovision 2 % des Kaufpreises
Wartungs- und Servicegebühren jährlich, abhängig von Lage und Objekttyp
Übertragungsgebühren (Conveyancing) ca. 5 000–10 000 AED (1,360 – 2,720 $) je nach Komplexität

Empfehlung
Um lokale Gesetze einzuhalten und kostspielige Fehler zu vermeiden, sollte vor jeder Transaktion ein Fachberater hinzugezogen werden. Bei komplexen Fällen vermitteln wir gern an unsere RechtsanwälteAbbildung: 0 % Einkommensteuer in den VAE

Beratungsanfrage
Besprechen Sie Ihre Steuerstrategie mit unserem Berater
Buchen Sie noch heute Ihre kostenlose Beratung